Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Aufträge an die Firma PR-Graphics werden ausschließlich unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir Ihnen nicht widersprechen und die vereinbarte vertragliche Leistung vorbehaltlos erbringen.
Für von uns erteilte Auskünfte besteht keinerlei Haftung. Auskünfte erfolgen stets nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich.
Alle Angebote in mündlicher oder schriftlicher Form, die von uns erstellt werden, sind Angebote im Sinne dieser AGB's.
Alle genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung und Versandkosten nicht ein.
Ihnen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Alle in Angeboten gemachten Angaben über Größe, Gewicht und sonstige Beschaffenheiten sind als Nährungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 15 Arbeitstagen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr an das Angebot gebunden.
Es gilt immer unsere aktuelle Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste als Katalog oder im Internet verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Offenkundiger Irrtum bindet uns in keinem Fall.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag bei uns eingegangen ist und angenommen wurde.
Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung oder der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Leistungen.
Wir sind nicht verpflichtet Aufträge auszuführen, mit denen gegen geltendes Recht verstoßen wird oder die Rechte eines Dritten verletzt werden.
In diesem Fall haben wir ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Er tritt schon mit Abschluß des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer gelieferten Ware ist in allen Fällen unzulässig.
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
Die Zahlung hat unverzüglich 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Der Auftraggeber kommt automatisch nach 14 Tagen ab Rechnungsstellung in Zahlungsverzug.
Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank ab dem Fälligkeitsdatum berechnet.
Wir behalten uns vor jederzeit auch Zahlung via Vorkasse zu verlangen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und von uns anerkannt sind.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die ordnungsgemäße Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Unterlagen durch den Auftraggeber voraus.
Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritte wegen Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch uns sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich als Fixtermin bestätigt werden.
Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10% v. H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.
Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch dürfen die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden.
Zusätzlich haften wir für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur Höhe des Auftragswertes.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von Höherer Gewalt, Aufruhr, Krieg, und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Druckdaten deren verbindlichen Ausdruck für Stand, Layout, Satz auf Papier beizufügen.
Maßgeblich für unsere Pflichten, die sich aus der Kenntnis dieses Ausdrucks ergeben, ist dessen Qualität zum Zeitpunkt des Eintreffens bei uns.
Die zur Verfügung gestellten Ausdrucke dienen lediglich der Überprüfung, haben für den Druck durch uns keinerlei Verbindlichkeit. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern, auch bei von uns erzeugten Andrucken ist technisch bedingt ausgeschlossen.
Bei angelieferten Druckdaten entfällt die Gewährleistung insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art der Erstellung von den Grundsätzen der grafischen Datenverarbeitung abweichen, vor allen für Druckdaten des RGB-Farbraums, Druckdaten mit Farbprofilen, sowie Druckdaten mit zu geringer Auflösung oder mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.
Bei vorgelegten Korrekturabzügen, die vom Auftraggeber abgezeichnet sind, bzw. telefonisch erteilt werden, geht die Gefahr von Fehlern (z.B. Schreibfehler) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozeß entstanden sind.
Alle von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen im Rahmen der Auftragsanbahnung sowie der Auftragsdurchführung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt.
Eine Haftung durch uns für Beschädigungen oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen.
Eingebrachte Daten oder Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung hinaus archiviert. Darüber ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
Für uns übersandte Daten wie CD; DVD, E-mail besteht keine Archivierungspflicht. Eine evtl. gewünschte Rücksendung ist bei Auftragserteilung mit zu vermerken und erfolgt kostenpflichtig zu Lasten des Auftraggebers.
Wir behalten alle Rechte an von uns entwickelten grafischen Entwürfen, Logos und Gestaltungsvorschlägen vor. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung, nicht jedoch irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum, insbesonders nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung oder Verwendung unserer Gestaltungen durch Wettbewerber.
Gegen entsprechendes Entgelt kann dem Auftraggeber das Copyright übertragen werden. Erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in das Eigentum des Auftraggebers über.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckfilme oder Klischees die zur Herstellung des geschuldeten Erzeugnisses erstellt werden).
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Evtl. gewünschte Archivierungsarbeiten, Datenkopien werden gesondert durch uns in Rechnung gestellt. Ausdrücklich weisen wir auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Software gelten. Wir nehmen diese Rechte in Anspruch.
Für von Dritten bezogenen Programme gilt dasselbe entsprechend. Gleichzeitig versichert der Auftraggeber alle notwendigen Rechte für Logos, Schriften, Bilder usw. zu besitzen, um den erteilten Auftrag produzieren lassen zu können.
Der Auftraggeber haftet allein und stellt uns hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Notwendige Daten, die im Wege der Geschäftsanbahnung und zur Auftragsabwicklung aufgenommen wurden, werden bei uns in elektronischer Form gespeichert und bearbeitet. Wir sind auch berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesonders Kreditinstitute, Kreditschutzunternehmen und Inkassounternehmen weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung unserer berechtigter Interessen gilt.
Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der vereinheitlichten Kaufrechte (UNKaufR) zugrunde. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden gegenseitigen Ansprüchen ist Schweinfurt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
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Geschäftsführer: Uwe Poerschke
3. Fassung vom 28.11.2013